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OLG Hamburg - Entscheidung vom 03.12.2018

11 AR 21/18

Normen:
GVG § 72a Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BauR 2019, 1019

Die allgemeinen Zivilkammern des Landgerichts Hamburg werden als funktionell zuständige Spruchkörper bestimmt (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO analog). I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Bürgschaft in Anspruch. Mit [...]
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