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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.11.2018

20 W 242/18

Normen:
BGB § 1960
FamFG § 59
BGB § 1960
FamFG § 59

Fundstellen:
ZEV 2019, 347

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: bis 40.000,-- EUR. I. Mit E-Mail-Schreiben vom 11.04.2018 hat der Vater des Beschwerdeführers beim Nachlassgericht angefragt, ob [...]
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