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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 06.12.2018

9 U 97/17

Normen:
ZPO § 516 Abs. 3
ZPO § 522 Abs. 2
ZPO § 574
ZPO § 516 Abs. 3
ZPO § 522 Abs. 2
ZPO § 574

I. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens über ihre zurückgenommene unstatthafte Rechtsbeschwerde zu tragen; sie wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt. II. Der Gegenstandswert des - durch [...]
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