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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 26.11.2018

1 AR 22/18 (SA Z)

Normen:
FamFG § 5 Abs. 1 Nr. 5
FamFG § 5 Abs. 2
FamFG § 273

Zuständig ist das Amtsgericht Brandenburg an der Havel. I. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat durch Beschluss vom 30.5.2014 die seinerzeit bereits bestehende Betreuung für die Betroffene für die Zeit bis [...]
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