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LSG Thüringen - Entscheidung vom 30.07.2018

L 1 JVEG 1321/16

Normen:
Anlage 2 zum JVEG Nr. 200
Anlage 2 zum JVEG Nr. 201

Die Entschädigung für den Befundbericht vom 28. September 2016 wird auf 5,95 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. Zuständig für die Entscheidung ist nach dem [...]
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