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LSG Thüringen - Entscheidung vom 26.09.2018

L 1 JVEG 59/18

Normen:
SGG § 191

Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerin anlässlich der Begutachtung am 25. August 2017 wird auf 89,50 EUR festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Die Erinnerungsgegnerin [...]
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