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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.09.2018

L 21 AS 1002/18 B

Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.05.2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht erstattungsfähig. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. [...]
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