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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 29.06.2018

L 8 R 4335/16

Normen:
SGB VI § 46 Abs. 2 S. 1
SGB VI § 46 Abs. 2a

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12.10.2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten [...]
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