Der Beschwerde des Antragsgegners gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 26.10.2018 (BI. 66 d. A.) wird nicht abgeholfen. Die Entscheidung beruht auf § 130 Abs. 3 Satz 1 GNotKG i.V.m. § 68 Abs. 1 FamFG . Der [...]
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