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KG - Entscheidung vom 09.07.2018

(4) 151 AuslA 206/17 (1/18)

Normen:
StPO § 146
IRG § 40 Abs. 3
IRG § 83b Abs. 1 Nr. 2

1. Die Akten werden zur erneuten Entscheidung über die Geltendmachung von Bewilligungshindernissen an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zurückgegeben. 2. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung der [...]
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