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FG Köln - Entscheidung vom 20.12.2018

2 Ko 2385/18

Fundstellen:
EFG 2019, 555

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wird dahingehend geändert, dass die erstattungsfähigen Kosten auf 3.024,19 Euro festgesetzt werden. Der Erinnerungsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die [...]
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