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EuGH - Entscheidung vom 28.06.2018

C-147/17

Normen:
Charta der Grundrechte Art. 31
RL 2003/88/EG Art. 1 Abs. 3
RL 89/391/EWG Art. 2 Abs. 2

Eine Inobhutnahme kann vielfältiger Form und Gestalt sein. Allgemein vorübergehender Natur, kann sie von einer Kurzzeitbetreuung oder Notfallunterbringung von Kindern bis hin zu einer langfristigen [...]
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