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EuG - Entscheidung vom 05.02.2018

T-235/15

Normen:
VO (EG) 1049/2001 Art. 4 Abs. 2
VO (EG) 1049/2001 Art. 2 Abs. 3

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Pari Pharma GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes. 3. [...]
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