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BVerfG - Entscheidung vom 26.04.2018

2 BvC 8/15

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2
EuWG § 26 Abs. 3 S. 3

BVerfG, Beschluss vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 2 BvC 8/15

DRsp Nr. 2018/9364

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2; EuWG § 26 Abs. 3 S. 3;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. Februar 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.