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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.02.2017

11 S 447/17

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
GG Art. 2 Abs. 2
EMRK Art. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
GG Art. 2 Abs. 2
EMRK Art. 3
GG Art. 2 Abs. 2
EMRK Art. 3
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
NVwZ 2017, 1229
NVwZ 2017, 7

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. Februar 2017 - 10 K 7668/16 - geändert, soweit er die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ablehnt. Der Antragsgegner [...]
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