Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

VG Freiburg - Entscheidung vom 28.07.2017

A 5 K 5012/17

Normen:
VwGO § 161 Abs. 2
VwGO § 170
VwGO § 172
VwGO § 161 Abs. 2
VwGO § 170
VwGO § 172

Das Verfahren wird eingestellt. Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidungen ergehen gemäß § 87a Abs. 1 Nrn. 3, 5 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter anstelle der Kammer. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen