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SchlHOLG - Entscheidung vom 18.07.2017

15 WF 114/17

Normen:
FamGKG § 1
FamGKG § 22
KV-FamGKG Nr. 1311
SGB XII § 90 Abs. 2
FamGKG § 1
FamGKG § 22
KV-FamGKG Nr. 1311
SGB XII § 90 Abs. 2

Der Bezirksrevisor als Staatskasse wendet sich mit seiner Beschwerde vom gegen einen Beschluss, durch den eine Kostenrechnung, die dem Mündel gemäß KV- FamGKG 1311 eine Jahresgebühr Vormundschaft/Dauerpflegschaft [...]
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