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OVG Sachsen - Entscheidung vom 19.01.2017

3 A 77/16

Normen:
GFK Art. 28 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 82 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
VwVfG § 24
VwVfG § 26
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1 2. HS
GFK Art. 28 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 82
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
VwVfG § 24
VwVfG § 26
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1 Hs. 2

Fundstellen:
DÖV 2017, 787

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. September 2015 - 3 K 1071/13 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Reiseausweis gemäß Art. 28 GFK zu erteilen. [...]
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