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OLG München - Entscheidung vom 21.12.2017

6 W 1604/17

Normen:
EnEV § 16a Abs. 1
GKG § 39 Abs. 1
GKG § 51 Abs. 2
EnEV § 16a Abs. 1
GKG § 39 Abs. 1
GKG § 51 Abs. 2
ZPO § 3

Die statthafte und zulässige Streitwertbeschwerde der Beklagten ist teilweise begründet. Bei Klagen eines Verbraucherschutzverbandes bemisst sich der Streitwert nach dem satzungsgemäß wahrgenommenen Interesse der [...]
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