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OLG München - Entscheidung vom 16.04.2017

6 Sch 21/16 WG

Normen:
UrhG § 15 Abs. 3
UrhG § 20
UrhG § 20b Abs. 1 S. 1
UrhG § 87 Abs. 1
UrhG § 87 Abs. 5
VGG § 92 Abs. 2
VGG § 105 Abs. 3 S. 2
VGG § 128 Abs. 1
VGG § 129 Abs. 1
UrhWG § 14c Abs. 1 S. 1
UrhWG § 16 Abs. 1
UrhG § 15 Abs. 3
UrhG § 20
UrhG § 20b Abs. 1 S. 1
UrhG § 87 Abs. 1
UrhG § 87 Abs. 5
VGG § 92 Abs. 2
VGG § 105 Abs. 3 S. 2
VGG § 128 Abs. 1
VGG § 129 Abs. 1
UrhWG § 14c Abs. 1 S. 1
UrhWG § 16 Abs. 1

1. Die Widerklage wird abgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zutragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags [...]
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