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OLG München - Entscheidung vom 11.01.2017

34 Wx 452/16

Normen:
FamFG § 84
GBO § 12c Abs. 4 S. 2
GBO § 71 Abs. 1
FamFG § 84
GBO § 12c Abs. 4 S. 2
GBO § 71 Abs. 1

Der Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens aus einem Geschäftswert von 5.000 € zu tragen. Nach Zurücknahme des Rechtsmittels ist abschließend noch über die Kostentragung und den Geschäftswert zu befinden. [...]
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