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OLG München - Entscheidung vom 24.02.2017

1 Ws 105/17

Normen:
StPO § 454 Abs. 1
StPO § 454 Abs. 3
StPO § 463 Abs. 3
StPO § 463 Abs. 4
StGB § 63
StGB § 67d Abs. 2
StGB § 67d Abs. 6
StGB § 67e Abs. 2
StPO § 454 Abs. 1
StPO § 454 Abs. 3
StPO § 463 Abs. 3
StPO § 463 Abs. 4
StGB § 63
StGB § 67d Abs. 2
StGB § 67d Abs. 6
StGB § 67e Abs. 2

1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 25.01.2017 wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts M. vom 10.01.2017 aufgehoben. 2. Die Akten werden der Strafvollstreckungskammer des [...]
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