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OLG Koblenz - Entscheidung vom 04.01.2017

5 U 138/16

Normen:
GKG-KV Nr. 9000 Nr. 1 Buchst. b
GKG § 22 Abs. 1
GKG § 28 Abs. 1 S. 2

1. Auf die Erinnerung der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der gegen diese gerichtete Kostenansatz vom 25.11.2016 in Höhe von 20 € zum Kassenzeichen 3616200045193 aufgehoben. 2. Das Verfahren ist nach § 66 Abs. [...]
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