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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.04.2017

VI-3 Kart 11/17 (V)

Normen:
EnWG § 21a Abs. 6 S. 1 Nr. 2
ARegV § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 12
EnWG § 21a Abs. 6 S. 1 Nr. 2
ARegV § 31 Abs. 1 Nr. 1-12

Der Antrag der Betroffenen, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde vom 27.01.2017 in der Fassung vom 20.02.2017 gegen die Verfügung der Bundesnetzagentur vom 07.02.2017 anzuordnen (Antrag zu V.), wird als [...]
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