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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.10.2017

L 4 KR 3408/15

Normen:
SGB V § 129
AMPreisV § 5
SGB V § 129
AMPreisV § 5
AMG (1976) § 43 Abs. 1
AMG (1976) § 43 Abs. 3
AMG (1976) § 78 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
AMPreisV § 1
AMPreisV § 3 Abs. 2
AMPreisV § 4
AMPreisV § 5
ApoBetrO (1987) § 7
ApoBetrO (1987) § 8
SGB V § 129 Abs. 2
SGB V § 129 Abs. 5 S. 1

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird [...]
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