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LAG Köln - Entscheidung vom 03.08.2017

9 TaBV 63/17

Normen:
ArbGG § 100 Abs. 2
ArbGG § 100 Abs. 2
ArbGG § 100 Abs. 2 S. 2-3
ZPO § 224 Abs. 1 S. 2

wird die Frist zur Begründung der am 01.08.2017 eingelegten Beschwerde des Betriebsrats gegen den ihm am 21.07.2017 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.07.2017 bis zum 31.08.2017 verlängert. I. Das [...]
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