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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.03.2017

14 K 2779/14 G

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2 S. 2

Auf Antrag der Klägerin wird der Streitwert auf 332.208 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Festsetzung des Streitwerts ist statthaft und führt zur Festsetzung eines Streitwerts in Höhe von 332.208 Euro. 1. Nach § 63 Abs. [...]
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