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EuGH - Entscheidung vom 08.06.2017

C-541/15

Fundstellen:
FamRZ 2017, 1175
IPRax 2018, 416
NJW 2017, 3581
NVwZ 2018, 482
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2017, 469

Art. 21 AEUV ist dahin auszulegen, dass er die Personenstandsbehörde eines Mitgliedstaats daran hindert, die Anerkennung und die Umschrift im Personenstandsregister des von einem Angehörigen dieses Mitgliedstaats in [...]
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