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EuG - Entscheidung vom 14.07.2017

T-316/17

Normen:
Verfahrensordnung Art. 76 Buchst. d

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Modevertrieb Sarnacchiaro GmbH trägt ihre eigenen Kosten. Verfahren und Anträge der Klägerin Mit Klageschrift, die am 22. Mai 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die [...]
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