BGH, Beschluss vom 06.09.2017 - Aktenzeichen 2 StR 294/16
DRsp Nr. 2017/13304
Berichtigung des Senatsurteils bzgl. Ablehnung eines minder schweren Falles
Tenor
Das Senatsurteil vom 15. März 2017 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 7 unter III. 2. b), zweiter Absatz (Rn. 13), der 4. Satz wie folgt lautet: "Je höher im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, umso eher wird im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Ablehnung eines minder schweren Falles in Betracht kommen".
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