Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 06.09.2017

2 StR 294/16

Normen:
BtMG § 29

BGH, Beschluss vom 06.09.2017 - Aktenzeichen 2 StR 294/16

DRsp Nr. 2017/13304

Berichtigung des Senatsurteils bzgl. Ablehnung eines minder schweren Falles

Tenor

Das Senatsurteil vom 15. März 2017 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 7 unter III. 2. b), zweiter Absatz (Rn. 13), der 4. Satz wie folgt lautet: "Je höher im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, umso eher wird im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Ablehnung eines minder schweren Falles in Betracht kommen".

Normenkette:

BtMG § 29 ;