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AG Kassel - Entscheidung vom 04.07.2017

410 C 3394/15

Normen:
UrhG § 97 Abs. 2
GWB § 87 S. 2
UrhG § 97 Abs. 2
GWB § 87 S. 2

Das Versäumnisurteil vom 27.09.2016 wird aufrecht erhalten. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung aus diesem [...]
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