Entscheidung
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz aufgrund psychischer Erkrankung
VGH Bayern (11 ZB 16.61)Datum: 31.03.2016
Auszug:
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. I. Die Klägerin [...]
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