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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.04.2016

11 S 321/16

Normen:
VwGO § 123
AufenthG § 60a
ZPO § 294 Abs. 1
BGB § 1592 Nr. 2
VwGO § 123
AufenthG § 60a
ZPO § 294 Abs. 1
BGB § 1592 Nr. 2
VwGO § 123
BGB § 1592 Nr. 2
BGB § 1594
AufenthG § 58 Abs. 1 S. 8
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1 und S. 3
AufenthG § 82
GG Art. 6
ZPO § 294 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2016, 619
FamRZ 2016, 1316
NJW 2016, 1975
ZAR 2016, 314

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2016 - 2 K 519/16 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die [...]
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