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VG Freiburg - Entscheidung vom 02.05.2016

NC 6 K 996/16

Normen:
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren Baden-Württemberg (ZZVO 2015/2016 BW) § 1
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren Baden-Württemberg (ZZVO 2015/2016 BW) § 2 S. 1
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Freiburg (ZImmO) § 1 Abs. 4
Auswahlsatzung der Universität Freiburg über die Zulassung zum höheren Fachsemester § 4
Vergabeverordnung Stiftung (VergabeVO-Stiftung) § 1 S. 2
ZZVO 2015/2016 BW § 1
ZZVO 2015/2016 BW § 2 S. 1
ZImmO § 1 Abs. 4
VergabeVO Stiftung § 1 S. 2

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf EUR 5.000,- festgesetzt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Antragsgegnerin [...]
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