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OVG Saarland - Entscheidung vom 20.05.2016

2 B 46/16

Normen:
AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 61 Abs. 1 d S. 1
BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 5
BeschV § 33
GG Art. 6 Abs. 1
AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 61 Abs. 1 d S. 1
BeschV § 32 Abs. 2 Nr. 5
BeschV § 33
GG Art. 6 Abs. 1
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 61 Abs. 1d S. 1

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 1.2.2016 - 6 L 1103/15 - wird der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller eine Duldung ohne Wohnsitzauflage zu erteilen, und dem [...]
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