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OVG Saarland - Entscheidung vom 08.03.2016

1 B 213/15

Normen:
GewO § 15 Abs. 2
GewO § 33 i
GlüStV § 2 Abs. 3
GlüStV § 24
GlüStV § 25
SSpielhG § 12 Abs. 6
SSpielhG § 2 Abs. 1
SSpielhG § 3 Abs. 2
SSpielhG § 9
GewO § 15 Abs. 2
GewO § 33 i
GlüStV § 2 Abs. 3
GlüStV § 24
GlüStV § 25
SSpielhG § 12 Abs. 6
SSpielhG § 2 Abs. 1
SSpielhG § 3 Abs. 2
SSpielhG § 9
GewO § 15 Abs. 2
GewO § 33i
SSpielhG § 9 Abs. 2 S. 1-2
SSpielhG § 9 Abs. 3 S. 2
SpielV § 3 Abs. 2 S. 1
GG Art. 12
GG Art. 14

Fundstellen:
BauR 2016, 1054

Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Oktober 2015 - 1 L 994/15 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 992/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom [...]
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