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OLG München - Entscheidung vom 17.06.2016

1 AR 191/16

Normen:
RVG § 51

1. Rechtsanwalt pp. wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten pp. vor dem Landgericht Augsburg, Az: 10 KLs 503 Js 104043/11 im Hauptverfahren eine Pauschgebühr in Höhe von 18.000,00 Euro [...]
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