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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 18.01.2016

L 5 AR 44/14 KO

Normen:
JVEG § 8a Abs. 4
SGG § 109
JVEG § 8a Abs. 4
SGG § 109
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 8a Abs. 3
JVEG § 8a Abs. 4
SGG § 109
ZPO § 407a Abs. 3 S. 2

Die Vergütung des Antragstellers für das im Verfahren L 5 R 108/13 erstattete Gutachten vom 22. Juni 2014 wird in Höhe von 2.332,40 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erhoben. I. [...]
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