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LSG Schleswig-Holstein - Entscheidung vom 23.03.2016

L 5 R 117/14

Normen:
der Seemannskasse § 11 Satzung
SGB VII § 121 Abs. 3
VI § 129 SGB
SGB IV § 13 Abs. 1 S. 2
Satzung der Seemannskasse § 11
SGB VII § 121 Abs. 3
SGB VI § 129
SGB IV § 13 Abs. 1 S. 2
SeeLG § 1
SeeLG § 2
SeeLG § 21 Abs. 1
SeeLG § 7
SGB IV § 13 Abs. 1 S. 2
SGB VI § 129
SGB VII § 121 Abs. 3

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]
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