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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 25.01.2016

L 3 R 68/15 B

Normen:
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 8
BGB § 242
RVG § 56 Abs. 2
RVG § 33 Abs. 4
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 8
BGB § 242
RVG § 56 Abs. 2
RVG § 33 Abs. 4
BGB § 242
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 8
RVG § 56 Abs. 2

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Vergütung des Erinnerungsführers und Beschwerdegegners (im Weiteren: Bg.) streitig. Das Sozialgericht Magdeburg ordnete den Bg. [...]
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