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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 25.02.2016

L 22 R 731/12

Normen:
AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1
AAÜG § 5
SGB VI § 256a Abs. 2
SGB IV § 14
AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1
AAÜG § 5
SGB VI § 256a Abs. 2
SGB IV § 14
AAÜG § 8 Abs. 3 S. 2
AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1
SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 23. Juli 2012 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 7. Februar 2011 in der Gestalt des [...]
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