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LSG Bayern - Entscheidung vom 16.08.2016

L 15 RF 17/16

Normen:
JVEG § 4
JVEG § 9

Die Vergütung für das Gutachten vom 24. Februar 2016 wird auf 2.737,09 EUR festgesetzt. I. In dem am Bayer. Landessozialgericht (LSG) unter dem Aktenzeichen L 14 R 386/15 geführten Berufungsverfahren, in dem eine Rente [...]
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