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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.05.2016

L 15 RF 4/16

Normen:
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4

Die Entschädigung des Antragstellers für die Teilnahme an der gerichtlich angeordneten Begutachtung am 21.10.2015 wird auf 108,50 EUR festgesetzt. I. Streitig ist die Höhe der Entschädigung nach dem Justizvergütungs- [...]
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