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LG Potsdam - Entscheidung vom 09.03.2016

52 O 115/15

Die Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000 ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen [...]
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