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LAG Hamburg - Entscheidung vom 30.06.2016

2 TaBV 6/15

Normen:
RVG § 23 Abs. 3 S. 2
RVG § 33 Abs. 1
BetrVG § 17
RVG § 23 Abs. 3 S. 2
RVG § 33 Abs. 1
BetrVG § 17

Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Dieser Beschluss setzt den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit fest (§ 33 Abs. 1 RVG ). Der Gegenstandswert dient als [...]
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