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EuGH - Entscheidung vom 08.11.2016

Rs. C-243/15

Normen:
EU-Grundrechtecharta Art. 47
Aarhus-Übereinkommen Art. 2 Nr. 5
Aarhus-Übereinkommen Art. 6 Abs. 1 Buchst. b)
Aarhus-Übereinkommen Art. 9 Abs. 2
Aarhus-Übereinkommen Art. 9 Abs. 4
RL 43/1992/EWG v. 21.05.1992 Art. 6 Abs. 3
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2017, 275
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZUR

Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 und 4 des am 25. Juni 1998 in Århus unterzeichneten und im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 2005/370/EG des [...]
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