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EuG - Entscheidung vom 17.03.2016

T-492/15

Normen:
Satzung des Gerichtshofs Art. 40 Abs. 2
Satzung des Gerichtshofs Art. 53 Abs. 1

1. Die Ryanair Ltd wird in der als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Europäischen Kommission zugelassen. 2. Der Kanzler wird Ryanair Abschriften aller von den Hauptparteien eingereichten [...]
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