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BVerwG - Entscheidung vom 27.07.2016

8 BN 2.14 (8 CN 1.16)

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

BVerwG, Beschluss vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 8 BN 2.14 (8 CN 1.16)

DRsp Nr. 2016/14189

Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes

Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 20. Mai 2014 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird vorläufig auf 5 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.

Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes näher zu präzisieren.

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 1 , § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG .

Vorinstanz: OVG Rheinland-Pfalz, vom 20.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 10122/14