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VGH Hessen - Entscheidung vom 19.11.2015

8 A 2366/15

Normen:
§ 52 GKG
§ 84a Abs 2 AMG
GKG § 52
AMG § 84a Abs. 2

Das Berufungsverfahren wird eingestellt. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide [...]
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