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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 18.12.2015

1 S 485/14

Normen:
LKrO § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a
LKrO § 24 Abs. 1 S. 2
GG Art. 137 Abs. 1
LKrO § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a
LKrO § 24 Abs. 1 S. 2
GG Art. 137 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 79
GG Art. 137 Abs. 1
LKrO § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und S. 2
GemO § 24 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2016, 384-387

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO ). Vorinstanz: VG Freiburg, vom [...]
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